KOSTENFREIE PFLEGEHILFSMITTEL
HAUSNOTRUF – HILFE RUND UM DIE UHR
Die Tözer Pflegebox
Pflegebedürftige Versicherte haben laut Sozialgesetzbuch einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmter Pflegemittel bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Monat. Auf Grund der aktuellen Corona-Lage liegt dieser Betrag momentan sogar bei 60 Euro.
Sparen Sie bis zu 60 Euro im Monat und nutzen Sie noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel
Welche drei Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie haben einen Pflegegrad von 1 bis 5. In diesem Fall haben pflegebedürftige Versicherte wie Sie einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmter Pflegemittel.
Sie leben in einem häuslichen Umfeld, d. h. die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen.
Die Pflege wird von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt.
Pflegehilfsmittel – und wie Sie sie bekommen
Bestellen Sie noch heute eine von unseren professionell zusammengestellten Pflegeboxen, die Ihnen innerhalb von wenigen Tagen kostenfrei ins Haus geliefert werden.
Häufig gestellte Fragen zu den Pflegehilfsmitteln
Voraussetzung und Bestellung
Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen, monatlichen Erstattungsanspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 60 Euro. Folgende Bedingungen müssen nach §40 Absatz II SGB XI jedoch erfüllt sein:
- Sie haben einen Pflegegrad von 1-5.
- Sie leben im häuslichen Umfeld (dazu gehört auch eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen).
- Sie werden von einer Person gepflegt (Angehöriger, Freund, Pflegedienst).
Sie haben folgende 3 Bestellmöglichkeiten:
- Füllen Sie die Anträge bequem online aus und schicken diese mit digitaler Unterschrift online ab. Die Anträge sind selbsterklärend und mit Ausfüllhilfen versehen. Sie haben keinen unnötigen Papierkram.
- Lassen Sie sich die Anträge per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden und schicken uns die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge per Post zurück an Tölzer Pflegebox.
- Rufen Sie uns direkt unter unserer Servicenummer 08041 7969624 an. Ein Mitarbeiter füllt mit Ihnen gemeinsam die Antragsformulare aus und steht Ihnen bei allen Fragen kompetent zur Seite.
Sie erhalten Ihre erste Tölzer Pflegebox max. zwei Wochen nach Beantragung. Danach folgen alle weiteren Lieferungen immer zum 1. bis zum 10. des Monats.
Nein. In der Regel wird Ihr Antrag von der Pflegekasse unbefristet genehmigt, solange sich der Versicherte in häuslicher Pflege befindet. Falls eine Befristung vorliegt, wird nach Ablauf der Frist erneut Ihr Bedarf an Pflegehilfsmitteln geprüft.
Lieferung
Ihre Pflegebox wird über unseren Versandpartner DHL direkt und versandkostenfrei an Ihre Wunschadresse geliefert.
Ja. Sie können monatlich Ihre Boxenauswahl ändern. Ein kurzer Anruf bei der Tölzer Pflegebox genügt.
Von der Pflegekasse werden ausschließlich Produkte übernommen, die zum Verbrauch bestimmt sind und der häuslichen Grundpflege dienen. Dies sind Produkte wie Flächen- und Handdesinfektion, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen.
Vertrag
Natürlich. Sind Sie privat versichert, können Sie die Pflegebox wie gewohnt bestellen. Sie erhalten von uns eine Rechnung, gehen in Vorleistung und beantragen Ihre Erstattung der Kosten bei Ihrer Pflegekasse selbst.
Sie können Ihre Tölzer Pflegebox monatlich kündigen. Es besteht keine Mindestlaufzeit oder Vertragsbindung.
Ja, ein kurzer Anruf Ihrerseits bei einem Mitarbeiter von Tölzer Pflegebox genügt.
Eine kurze Kündigung über den vorgegebenen Weg bei Ihrem alten Anbieter genügt, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sobald Sie uns als neuen Vertragspartner annehmen, wird Ihrem jetzigen Anbieter automatisch gekündigt. Anschließend können Sie bequem bei der Tölzer Pflegebox bestellen.
Der Hausnotruf
Absicherung auf Knopfdruck – rund um die Uhr, das ist der Hausnotruf. Gedacht für Menschen, die oft zuhause alleine sind und in einem Notfall sofortige Hilfe benötigen.
Für Personen mit anerkanntem Pflegegrad ist der Hausnotruf unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos. Auch die Anschlussgebühren übernimmt in der Regel die Pflegekasse. Lassen Sie sich von uns ausführlich und kostenfrei beraten.
Themen rund um häusliche Pflege

Wann ist man pflegebedürftig?
Laut Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) gelten Personen dann als pflegebedürftig, wenn sie in bestimmten Bereichen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen.

Interessante Beiträge rund um die Pflege
Liebe Kundinnen und Kunden, Sie finden hier ab sofort von mir zusammengestellte Beiträge zum Thema Pflegegrad, häusliche Pflege, Pflegehilfsmittel, gesetzliche Änderungen der Pflegekassen usw. Auch